In dieser Rubrik wird das aktuell geltende Vereinsrecht der Sportfreunde Germania Winden 1919 e. V. zur Unterrichtung der Mitglieder unseres Vereins veröffentlicht.

Veröffentlicht werden jedoch nur die wesentlichen Teil des aktuell geltenden Vereinsrechts der Sportfreunde Germania Winden 1919 e. V. Hinweis zur Bekanntmachung von Ordnungen des Vereins gem. § 18 der Satzung des Vereins: Die vom Vorstand beschlossenen Ordnungen sind den Mitgliedern des Vereins vierzehn Tage vor ihrem Inkrafttreten in ihrem vollen Wortlaut durch Aushang an der Anschlagtafel im Vereinsheim bekannt zu machen. Durch die Veröffentlichung solcher Dokumente im Rahmen des Informationsangebots des Vereins im Internet wird der Bekanntmachungspflicht also keine Rechnung getragen !

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, daß lediglich derjenige Wortlaut der entsprechenden Satzungen und Ordnung verbindliche Gültigkeit besitzt, wie er in der gedruckten Ausgabe der "Sammlung des geltenden Rechts" durch den Vorstand veröffentlicht wird. Die "Sammlung des geltenden Rechts" ist gegen eine Schutzgebühr in Loseblattform beim Vorstand erhältlich; außerdem können die einzelnen Satzungen und Ordnungen des Vereins als pdf - Dokumente unter der Rubrik "Downloads" heruntergeladen werden.