Mitgliederversammlung der SG Germania 1919 e.V.am 24.02.2012
Die Mitglieder der Sportfreunde Germania Winden 1919 e.V. werden hiermit zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 24.02.2012 um 19.00 Uhr im Clubhaus der SFG am Sportgelände recht herzlich eingeladen.
Der Vorstand schlägt folgende Tagesordnung vor:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Bericht des Vorstands
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands
5. Bericht des Spielleiters
6. Bericht des Jugendleiters
7. Diskussion der Berichte
8. Vorstellung des Konzepts "JFV Südpfalz" / Beratung und Beschlussfassung über die Kooperation seitens der Sportfreunde Germania Winden e.V. / Ausgliederung der Jugendabteilung
9. Anträge und Verschiedenes
Der Vorstand weist auf folgende Bestimmungen der Satzung des Vereins in ihrer Fassung vom 03.10.2005 hin:
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 21. Lebensjahr an wählbar, vgl. § 10 Abs. 7 der Satzung.
- Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen bleiben für die Entscheidung unberücksichtigt, vgl. § 10 Abs. 8 der Satzung.
- Anträge der Mitglieder sind auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen; sie müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich beim kommissarischen Vorsitzenden des Vereins, Volker Schardein, Hauptstraße 50, 76872 Winden, eingereicht werden und angemessen begründet sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs; der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs obliegt dem antragstellenden Mitglied / den antragstellenden Mitgliedern, vgl. § 10 Abs. 9 der Satzung.
- Anträge, die einen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung betreffen (insbesondere Wahlen, Abberufungen, Entlastung von Vereinsorganen) können nur nach vorheriger Ankündigung in der zur Mitgliederversammlung vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung behandelt werden, vgl. § 10 Abs. 10 der Satzung.
- Während der Mitgliederversammlung können Anträge der Mitglieder, soweit es sich nicht um Anträge zur Abänderung oder Ergänzung zu einem Tagesordnungspunkt handelt (Dringlichkeitsanträge), nur mit einer Mehrheit von der abgegebenen Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderungen der Satzung sind unzulässig, vgl. § 10 Abs. 11 der Satzung.
Um vollzähliges und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Unter Punkt 9. / 3. Spiegelstrich muss der Text neu lauten:- Anträge der Mitglieder sind auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen; sie müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins, Uwe Lang, Steinweilerer Straße 15, 76872 Winden, eingereicht werden und angemessen begründet sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs; der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs obliegt dem antragstellenden Mitglied / den antragstellenden Mitgliedern, vgl. § 10 Abs. 9 der Satzung.